Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz. §15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeut:innen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.
Der Status „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“, beschreibt die letzte Phase der Ausbildung von Psychotherapeuten, d.h. ich werde von einem erfahrer\n Psychotherapeut:in begleitet und beraten. Die Supervisoren unterliegt ebenfalls gemäß §15 Psychotherapiegesetz der Verschwiegenheitspflicht.
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Alle Bilder stammen von Mag.a pth. Dolores Preleuthner, BA
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